Qualifikationen - Betriebssicherheitsverordnung & Druckgeräterichtlinien

Seit dem 19. Juli 2016 gilt die Richtlinie der Druckgeräte 2014/68/EU

Druckanlagen sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der BetrSichV.


Wir bieten folgende Leistungen an:
•  Prüfung vor Inbetriebnahme
•  Wiederkehrende Innere-/Äußere- und Festigkeitsprüfung
•  Anlagenprüfung
•  Prüfanforderungen und Vorbereitungen
•  Prüfungen durch befähigte Person
•  Prüfungen durch die ZÜS TÜV Rheinland
•  Prüfungsanforderungen nach BetrSichV und Umsetzung der Vorgaben
•  Erstellung der notwendigen Gefährdungsbeurteilung



Sie haben Fragen zu den technischen Dokumentationen und der Umsetzung der Richtlinien der Betriebsicherheitsverordnung?

Wir unterstützen Sie in diesen Bereichen in Zusammenarbeit mit dem TÜV Rheinland.

 
 
 
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